Informationen

Garantie

Qualität hat für uns oberste Priorität bei der Herstellung unserer Reifen. Deshalb können Sie sich auf die Qualitätsgarantie in bester Güte von ROADSTONE verlassen.

Über die ROADSTONE Garantie

Die ROADSTONE Garantie umfasst ausschließlich Reifenprodukte, die von NEXEN TIRE Europe s.r.o. vertrieben werden. Der Hersteller NEXEN TIRE Europe s.r.o. gewährt diese eingeschränkte Garantie nur für den Erstkäufer von neuen Ersatzreifen.
Die Reifen müssen für das Fahrzeug bestimmt sein, an dem sie ursprünglich montiert waren.

Gültigkeit und Anspruchsregelung

Die eingeschränkte ROADSTONE Qualitätsgarantie gilt für einen Zeitraum von maximal 72 Monaten ab Herstellungsdatum. In vollem Umfang (100% Kostenübernahme durch den Hersteller) abgedeckt sind alle Material- und Verarbeitungsfehler, die während der anfänglichen Garantiezeit auftreten. Die Garantie ist gültig für alle hergestellten Reifen, jedoch bis maximal 1,6 mm Restprofiltiefe und 12 Monate ab Kaufdatum.
Nach Ablauf der oben genannten Frist und Richtlinie, wird die Höhe der Kompensation (Gutschrift) anhand der prozentualen Restprofiltiefe ermittelt.
Die Übernahme weiterer Kosten jeglicher Art (Montage, Radwechsel, Entsorgung, etc.) durch den Hersteller sind ausgeschlossen.

Folgende Punkte sind in Rahmen der eingeschränkten Garantie ausgeschlossen

  • Fahrbeschwerden, die bei einer Unterschreitung der gesetzlichen Mindestprofiltiefe von 1,6 mm auftreten, sind nicht von der Garantie abgedeckt der Ersatz von mehr als zwei Reifen desselben Fahrzeugs wird nicht akzeptiert
  • Beschädigungen hervorgerufen durch Straßenschäden jeglicher Art (z.B. durch Aufprallschäden am Bordstein, Schnittverletzungen durch scharfe Gegenstände, Steine, Schrauben oder Nägel, usw.)
  • Vorzeitiger, übermäßiger als auch unregelmäßiger Verschleiß aufgrund mechanischer Fehlstellung der Räder
  • Missachtung der empfohlenen Reifenrotation (über Kreuz oder über Achse) im empfohlenen Intervall beim Reifenwechsel
  • (Weiter-) Nutzung der Reifen auf einem anderen Fahrzeug, auf dem sie ursprünglich nicht montiert wurden
  • Schäden durch: fehlerhafte Montage oder Demontage des Reifens, Verwendung falscher Reifengrößen, Einschluss von Wasser oder anderen Materialien, die während der Montage im Reifen eingeschlossen werden, falsches Auswuchten der Reifen
  • Schäden durch Einstellung des falschen Luftdrucks, Überladung, Feuer, Diebstahl, defekte Rad- oder Achsgeometrie des Fahrzeugs
  • Verwendung der Reifen bei Rennen oder im Off-Road-Gelände (sogenannte Fehlanwendung)
  • Ozon- oder witterungsbedingte Alterung (insbesondere Risse) nach 4 Jahren ab Herstellungsdatum
  • Schäden am Reifen durch Unfall, Feuer, chemische Korrosion, Reifenwechsel oder Vandalismus
  • Reifen, bei denen die DOT-Identifikationsnummer oder der Markenname absichtlich entfernt wurde

Verpflichtungen des Nutzers/Eigentümers

  • Ab dem Zeitpunkt des Kaufs müssen die Reifen ordnungsgemäß mit dem richtigen Luftdruck befüllt und die Räder ausgewuchtet werden.
  • Alle 9.500 km müssen die Reifen beim Reifenwechsel über Kreuz oder Achse rotiert und die Achsgeometrie geprüft werden.
  • Die Reifen müssen im Bedarfsfall einem von ROADSTONE autorisierten Reifenfachhändler zur Prüfung vorlegt werden.
  • Sämtliche Folgekosten jeglicher Art (Montage, Radwechsel, Entsorgung, etc.) müssen vom Eigentümer der Reifen selbst getragen werden.